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Eine Masterthesis von Moritz Rausch

CEO-Kommunikation im Rahmen der Unternehmensberichterstattung österreichischer börsennotierter Unternehmen – eine Sentimentanalyse:

Das Erkenntnisziel dieser Arbeit ist, die Rolle der Vorstandsmitglieder und ihrer Kommunikation innerhalb der Geschäftsberichte 2020 der ATX-Unternehmen zu beschreiben und Kommunikationsstrategien anhand des Vorkommens von Sentiment innerhalb der relevanten Texte abzuleiten. Dafür waren die Rolle der Unternehmensberichterstattung am Kapitalmarkt, die regulatorischen Umfelder, in denen sie sich bewegt, und aktuelle Trends von Interesse. Theoretisch basiert diese empirische Untersuchung auf der Prinzipal-Agenten-Beziehung zwischen dem Vorstand eines Unternehmens und den Aktionärinnen. Um das Erkenntnisziel zu erfüllen, wurden die Geschäftsberichte mithilfe einer Zürcher Textanalyse analysiert und das Sentiment in der Kommunikation der Vorstände mittels einer automatisierten textanalytischen Sentimentanalyse untersucht.

Diese Arbeit konnte nachweisen, dass die Kommunikation der Vorstandsmitglieder trotz ihres geringen Umfangs innerhalb der Berichte eine tragende Rolle im strukturellen Aufbau der Unternehmensberichterstattung spielt. Weiters konnten anhand des Trends der Personifikation der Unternehmensberichterstattung drei Kommunikationsstrategien innerhalb der Geschäftsberichte identifiziert werden: der Solo-Auftritt eines Vorstandsmitglieds, das Auftreten des Vorstands als geschlossene Einheit oder als Expertinnengremium.

Diese Arbeit zeigt, dass die Kommunikation der Vorstandmitglieder in den Geschäftsberichten trotz der pandemiebedingten widrigen Umstände des Geschäftsjahres 2020 durchwegs positives Sentiment beinhaltet und sich dieses positive Sentiment, wie Boudt und Thewissen bereits 2019 beschrieben, am Anfang oder am Ende der untersuchten Texte häuft, anstatt in der Mitte (vgl. Boudt und Thewissen 2019:77f). Eine geplante Differenzierung der Ergebnisse nach Distributionskanälen (Print/Online) musste aufgrund der geringen Anzahl webbasierter Geschäftsberichte im Untersuchungsgegenstand weitgehend außenvorgelassen werden.

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Bildquelle: © Anna Nekrashevich

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